Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshundegesetz
LHundG NRW§ 10 Hunde bestimmter Rassen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/10#abs-1 (1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/10#abs-2 (2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/10#abs-3 (3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Wird zitiert von 98 Entscheidungen zu § 10 LHundG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Münster, 17.10.2007 – 9 K 263/07Zitiert von 5
- VG Münster, 17.10.2007 – 9 K 2925/04Zitiert von 7
- VG Münster, 17.10.2007 – 9 K 2924/04
- VG Münster, 17.10.2007 – 9 K 2926/04
- VG Münster, 08.08.2007 – 9 K 3426/04Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 28.10.2021 – 18 K 8302/19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 30.06.2026 – 5 B 492/26Haltungsuntersagung nach dem Landeshundegesetz NRW; Anforderungen an die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Hundehalters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.06.2026 – 5 A 2456/22
- OVG NRW, 11.06.2026 – 9 E 93/26Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 LHundG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.